Deutschlands politische Rolle im westlichen Militärbündnis

I. Wenn die Führungsmacht das Völkerrecht verletzt 

Die außenpolitische Grundentscheidung der Bundesrepublik Deutschland beruhte seit ihrer Gründung auf einem fundamentalen Vertrauen: dem Vertrauen darauf, dass Macht im Westen rechtlich gebunden sei. Die Westbindung war nie bloß ein militärisches Sicherheitsversprechen. Sie war ein normatives Projekt. Ihre innere Legitimation bezog sie aus der Annahme, dass sich im Westen Macht dort, wo sie gebündelt ist, dem Recht unterordnet. 

Dieses Vertrauen ist brüchig geworden. Seit geraumer Zeit mehren sich die Fälle, in denen ausgerechnet die westliche Führungsmacht, die Vereinigten Staaten von Amerika, das Völkerrecht nicht nur dehnt, sondern offen missachtet – sei es durch militärische Interventionen ohne Mandat, gezielte Tötungen jenseits bewaffneter Konflikte oder die selektive Anerkennung internationaler Institutionen. Diese Praxis mag machtpolitisch erklärbar sein. Normativ ist sie zerstörerisch. Denn sie untergräbt nicht nur einzelne Regeln, sondern die Glaubwürdigkeit der Ordnung insgesamt. 

Für die Bundesrepublik stellt sich damit eine unbequeme Frage: Was bleibt von der Westbindung, wenn die Führungsmacht selbst zum Faktor einer Erosion des Rechts wird? Die Antwort kann weder in reflexhafter Loyalität noch in vorschneller Abkehr liegen. Beides verkennt den eigentlichen Kern des Problems. Es geht nicht um Anti-Amerikanismus, sondern um die Tragfähigkeit eines Ordnungsversprechens, das für Deutschland existenziell ist. 

Als wirtschaftlich hochverflochtener, politisch abhängiger und militärisch begrenzt handlungsfähiger Staat ist Deutschland in besonderem Maße auf eine funktionierende regelbasierte internationale Ordnung angewiesen. Das Völkerrecht ist für die Bundesrepublik kein Luxus, sondern eine strukturelle Lebensversicherung. Sein schleichender Verfall trifft sie schneller als jene Staaten, die ihre Interessen notfalls eigenmächtig durchsetzen können. 

Gerade deshalb reicht es nicht mehr aus, die regelbasierte Ordnung nur rhetorisch zu beschwören, während ihre Verletzung durch Verbündete hingenommen wird. Wo das Recht selektiv angewendet wird, verliert es seinen ordnenden Charakter. Und wo Rechtsverletzungen folgenlos bleiben, werden sie zur Einladung für Nachahmer. 

Die eigentliche Frage dieses Beitrags lautet nicht, ob Deutschland seine Westbindung aufgeben sollte. Sie lautet, ob Deutschland – gerade als Teil des Westens – bereit ist, das Recht auch dann zu verteidigen, wenn dies politische Zumutungen mit sich bringt. Denn eine Ordnung, die nur gegenüber Gegnern verteidigt wird, ist keine Ordnung mehr, sondern ein Instrument. 

Ob die Bundesrepublik Deutschland angesichts ihrer wirtschaftlichen Stärke, ihrer historischen Erfahrung und ihrer institutionellen Einbindung eine stabilisierende Rolle im Kampf gegen den Verfall der regelbasierten Weltordnung übernehmen kann, ist offen. Diese Offenheit ist kein Mangel. Sie ist der Ausgangspunkt dafür, politische Verantwortung zu übernehmen. 

II. Adenauers Westbindung – normativ bedingt 

Die Westbindung der Bundesrepublik war keine Selbstverständlichkeit. Sie war eine Entscheidung – getroffen unter Bedingungen äußerster Schwäche, politischer Unsicherheit und historischer Schuld. Als Konrad Adenauer diese Entscheidung forcierte, stand Deutschland nicht nur vor der Frage seiner außenpolitischen Orientierung, sondern vor der grundsätzlichen Frage, wie ein moralisch diskreditierter Staat wieder handlungsfähig werden kann, ohne erneut zur Gefahr für seine Nachbarn zu werden. 

Adenauers Antwort lautete nicht Neutralität, sondern Einbindung. Nicht Eigenständigkeit, sondern Selbstbegrenzung. Seine bewusste Abkehr von der traditionellen deutschen „Mittellage“ war weniger Ausdruck einer geopolitischen Neigung als die Konsequenz historischer Erfahrung. Ein souveränes, aber ungebundenes Deutschland hatte Europa zweimal in die Katastrophe geführt. Die Integration in den Westen versprach demgegenüber Kontrolle, Berechenbarkeit und – nicht zuletzt – Rehabilitierung. 

Doch diese Westbindung war mehr als eine sicherheitspolitische Zweckgemeinschaft. Sie war normativ aufgeladen. Adenauer verstand den Westen als Gegenentwurf zu totalitärer Herrschaft: als Raum von Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und institutionalisierter Machtbegrenzung. Die militärische Schutzgarantie, insbesondere durch die Vereinigten Staaten, war eingebettet in die Erwartung, dass Macht im Westen nicht schrankenlos, sondern rechtlich gezügelt ausgeübt werde. Die innere Rechtfertigung der Westbindung beruhte auf der Annahme einer Wertegemeinschaft und nicht bloß auf der Zugehörigkeit zu einem Machtblock. Ohne diese Erwartung wäre die politische und gesellschaftliche Akzeptanz der Westbindung kaum erklärbar gewesen. 

Damit wird Adenauers Entscheidung heute Maßstab für eine Bewertung dieser Westbindung. Denn wenn die Westbindung ihre Legitimation nicht allein aus Sicherheit, sondern aus der Erwartung einer Wertegemeinschaft bezog, dann kann sie auch heute nicht losgelöst von dieser Voraussetzungen beurteilt werden. Wer Adenauer ernst nimmt, muss daher fragen, ob die Bedingungen, unter denen seine Entscheidung sinnvoll war, noch in gleicher Weise bestehen – oder ob angesichts der Völkerrechtsverletzungen der westlichen Führungsmacht nicht gerade auch sein Denken eine Neuorientierung gebietet. 

III. Der schleichende Verfall des Völkerrechts 

Der Verfall des Völkerrechts vollzieht sich derzeit noch nicht im Modus des offenen Zusammenbruchs. Er geschieht leise, schrittweise und unter dem Deckmantel juristischer und sicherheitspolitischer Argumentation. Gerade darin liegt die eigentliche Gefahr. Wo Regeln nicht frontal negiert, sondern im eigenen Interesse interpretiert und von Fall zu Fall für unanwendbar erklärt werden, verliert das Recht zwar nicht seine Geltung – wohl aber seine ordnende Kraft. 

Zentral betroffen ist derzeit das Gewaltverbot als Fundament der internationalen Ordnung. Was einst als unantastbarer Kern des Völkerrechts galt, wird zunehmend durch Ausnahmekonstruktionen ausgehöhlt: präventive Selbstverteidigung, humanitäre Intervention ohne Mandat, sicherheitspolitische Notwendigkeit. Solche Begründungen mögen plausibel erscheinen, aber sie erzeugen einen Zustand normativer Unklarheit, in dem nicht mehr das Recht, sondern die Machthaber entscheiden, wann eine Regel gilt. 

Für Staaten wie die Bundesrepublik Deutschland hat diese Entwicklung gravierende Konsequenzen. Ihre Sicherheit und ihr Wohlstand beruhen nicht auf Macht, sondern auf Verlässlichkeit und Berechenbarkeit im Umgang mit ihren Partnern. Das Völkerrecht ist für sie kein Instrument der Machtausübung, sondern der Machtbegrenzung. Sein Verfall trifft sie ins Mark. 

IV. Bündnistreue versus Rechtsbindung: Ein falscher Gegensatz? 

In der politischen Praxis wird Kritik an Verbündeten häufig als Illoyalität gedeutet. Bündnistreue erscheint dann als Pflicht zur Zurückhaltung, zur Diskretion oder gar zum Schweigen. Wer das Völkerrecht ins Feld führt, gerät in den Verdacht, die Handlungsfähigkeit des Bündnisses zu schwächen. Diese Gegenüberstellung ist zwar eingängig – aber auch irreführend. 

Aus rechtsstaatlicher Perspektive stehen Bündnistreue und Rechtsbindung nicht in einem Konkurrenzverhältnis. Sie gehören vielmehr unterschiedlichen Ebenen an. Bündnisse sind politische Zweckverbindungen, gegründet auf gemeinsamen Interessen. Das Völkerrecht hingegen beansprucht allgemeine Gültigkeit. Es bindet nicht selektiv, sondern unterschiedslos. Wo Bündnistreue zur Rechtfertigung von Rechtsverletzungen herangezogen wird, verlässt sie ihren legitimen Rahmen und wird zur bloßen Machtloyalität. 

Gerade für die Bundesrepublik Deutschland ist dieser Unterschied von besonderer Bedeutung. Ihr Selbstverständnis als Rechtsstaat gründet nicht nur auf innerstaatlicher Legalität, sondern auf der ausdrücklichen Öffnung gegenüber dem Völkerrecht. Die Anerkennung seiner Vorrangstellung vor eigenen Gesetzen ist kein politisches Zugeständnis, sondern ein konstitutiver Bestandteil der deutschen Nachkriegsordnung. Daraus folgt eine Verantwortung, die nicht an der Bündnisgrenze endet. 

Die Vorstellung, Bündnisse könnten nur durch vorbehaltlose Gefolgschaft stabil gehalten werden, verkennt zudem ihre innere Logik. Dauerhafte Bündnisse leben nicht von Machtloyalität, sondern von der Verlässlichkeit und der Rechtstreue aller Bündnispartner. Wo Rechtsbrüche hingenommen werden, um kurzfristige Geschlossenheit zu wahren, wird langfristig das normative Fundament des Bündnisses untergraben. Loyalität, die sich vom Recht entkoppelt, ist keine Stärke, sondern ein Risiko. 

Dabei geht es nicht um moralische Überheblichkeit oder um das öffentliche Anprangern von Partnern. Kritik im Namen des Rechts ist kein Akt der Distanzierung, sondern ein Ausdruck ernst gemeinter Partnerschaft. Sie signalisiert, dass gemeinsame Werte nicht bloß rhetorisch beschworen, sondern praktisch eingefordert werden. Gerade darin unterscheidet sich eine Wertegemeinschaft von einem bloßen Zweckbündnis. 

Der vermeintliche Gegensatz zwischen Bündnistreue und Rechtsbindung löst sich damit auf. Nicht das Beharren auf dem Recht gefährdet Bündnisse, sondern seine Relativierung. Für Deutschland bedeutet dies, Bündnispolitik nicht als Entlastung von normativer Verantwortung zu begreifen, sondern als ihren Prüfstein. Die eigentliche Bewährungsprobe der Westbindung liegt nicht im konfliktfreien Gleichklang, sondern im Umgang mit Regelverstößen – auch und gerade durch die eigenen Partner. 

V. Deutschlands strukturelle Besonderheit 

Die Bundesrepublik Deutschland ist weder eine klassische Großmacht noch ein gewöhnlicher Mittelstaat. Ihre internationale Stellung ergibt sich weniger aus militärischer Stärke als aus wirtschaftlicher Verflechtung, institutioneller Einbindung und normativer Erwartung. Gerade diese Kombination begründet ihre strukturelle Besonderheit – und damit eine spezifische Verantwortung. 

Als eine der größten Volkswirtschaften der Welt profitiert Deutschland in außergewöhnlichem Maße von offenen Märkten, stabilen Lieferketten und der Verlässlichkeit seiner Partner. Sein Wohlstand ist nicht das Resultat territorialer Kontrolle oder strategischer Dominanz, sondern einer Ordnung, die auf Verlässlichkeit, Vertragsbindung und Vertrauen beruht. Für einen solchen Staat ist das Völkerrecht kein außenpolitisches Beiwerk, sondern eine Voraussetzung für die eigene Handlungsfähigkeit. 

Zugleich ist Deutschland historisch geprägt durch den bewussten Verzicht auf machtpolitische Alleingänge. Die Nachkriegsordnung band deutsche Souveränität institutionell ein. Aus dieser Selbstbindung ist ein außenpolitisches Profil entstanden, das nicht auf Durchsetzung, sondern auf Vermittlung, nicht auf Abschreckung, sondern auf Integration setzt. Dieses Profil ist keine Schwäche der Bundesrepublik, sondern die Quelle ihrer politischen Glaubwürdigkeit. 

Hinzu kommt die Abwesenheit hegemonialer Ambitionen. Deutschland verfügt weder über die politischen noch über die gesellschaftlichen Voraussetzungen für eine Führungsrolle. Gerade deshalb wird sein Handeln international weniger als Bedrohung wahrgenommen. Wo andere Mächte Macht demonstrieren müssen, kann Deutschland auf Verfahren, Institutionen und Argumente verweisen. Seine Autorität speist sich nicht aus Überlegenheit, sondern aus Berechenbarkeit. 

Diese strukturelle Lage eröffnet Handlungsspielräume, die klassischen Machtstaaten verschlossen bleiben. Deutschland kann rechtliche Standards verteidigen, ohne sie als Instrument eigener Dominanz erscheinen zu lassen. Es kann Bündnisse prägen, ohne sie zu dominieren. Und es kann Kritik üben, ohne den Verdacht strategischer Rivalität zu nähren. In einer Welt zunehmender Blockbildung ist dies ein nicht zu unterschätzender Vorteil. 

Gerade weil Deutschland weder neutral im klassischen Sinne noch hegemonial handlungsfähig ist, liegt seine besondere Rolle in der konsequenten Parteinahme für das Recht. Nicht als moralische Instanz, sondern als rationaler Akteur mit strukturellem Interesse an Ordnung. 

VI. Warum das Recht auch im Interesse der Starken liegt 

Bei nüchterner Betrachtung spricht wenig dafür, das Völkerrecht als bloßes Ideal schwächerer Staaten abzutun. Sein Kernversprechen richtet sich gerade auch an die Mächtigen. Denn eine Welt ohne verbindliche Regeln ist nicht die Welt souveräner Freiheit, sondern eine Welt permanenter Unsicherheit. Der kurzfristige Triumph des Stärkeren wäre in ihr stets erkauft mit der Furcht, dass ein noch Stärkerer erscheint. 

Wo Recht durch Macht ersetzt wird, entsteht kein stabiler Zustand, sondern ein fortwährender Wettlauf. Stärke muss dort ständig demonstriert, erneuert und abgesichert werden. Jeder Vorteil ist vorläufig, jeder Sieg prekär. In einer solchen Ordnung lebt selbst der Mächtigere nicht in Sicherheit, sondern in ständiger Erwartung der nächsten Herausforderung. Die Abwesenheit von Regeln entlastet den Mächtigen nicht – sie überfordert ihn. 

Gerade deshalb ist das Völkerrecht nicht als Gegenentwurf zur Macht entstanden, sondern als ihre Rationalisierung. Es begrenzt nicht nur Gewalt, sondern auch Unsicherheit. Es ersetzt das Recht des Stärkeren durch Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit. Das bietet Sicherheit. Wer sich an Regeln bindet, verzichtet nicht auf Macht, sondern investiert sie in Stabilität. Diese Einsicht ist alt – und sie ist universell.

Die Alternative ist eine Welt, in der kein Staat sich dauerhaft auf Verträge, Grenzen oder Zusagen verlassen kann. Bündnisse werden zu temporären Zweckgemeinschaften, Kooperation zu taktischem Intermezzo, Vertrauen zu einem unkalkulierbaren Risiko. In einer solchen Welt ist selbst wirtschaftliche Stärke von begrenztem Wert, weil Investitionen, Lieferketten und technologische Kooperation unter dem Vorbehalt politischer Willkür stehen. Die Kosten der Unordnung treffen alle – die Schwachen zuerst, die Starken zuletzt, aber umso härter. 

Hier liegt der Ansatzpunkt für eine stabilisierende Rolle Deutschlands. Nicht als moralische Instanz, sondern als Akteur, der diesen Zusammenhang offenlegt und beharrlich betont: Dass die Einhaltung des Völkerrechts kein Altruismus ist, sondern eine Form kollektiver Selbstsicherung. Dass auch Großmächte langfristig mehr verlieren als gewinnen, wenn sie Regeln untergraben, die ihnen selbst Sicherheit bieten. 
Deutschlands Einfluss besteht dabei weniger in Durchsetzung als in Argumentation. Es kann daran erinnern, dass Macht ohne Recht nicht souverän macht, sondern nervös. Dass eine Welt, in der alles erlaubt ist, niemandem gehört – und niemandem Sicherheit bietet. Und dass die Rückkehr zu verbindlichen Regeln kein Zeichen von Schwäche ist, sondern von strategischer Vernunft. 

Eine Welt, in der das Recht gilt, ist zwar nicht konfliktfrei. Aber sie ist eine Welt, in der Konflikte begrenzt bleiben können. Die Alternative wäre eine Welt der ständigen Bewährung, in der jede Macht nur so lange zählt, bis eine stärkere sie verdrängt. Der Jubel des Stärkeren wäre in ihr stets kurz – und von der Angst begleitet, der Nächste zu sein, der fällt. Allerdings wird diese Einsicht nicht automatisch handlungsleitend, so dass sich die Frage stellt, welche Rolle Staaten ohne Durchsetzungsmacht übernehmen können. 

VII. Eine stabilisierende Rolle Deutschlands: Ordnungspolitik ohne Durchsetzungsmacht 

Wenn alle Großmächte an der Erosion des Völkerrechts beteiligt sind, vermögen weder Handelsinstrumente noch Sanktionen Ordnung herzustellen, weil sie selbst Teil jener Machtlogik werden, die das Recht untergräbt. In einer solchen Lage kann Stabilisierung nur durch Re-Organisation von Interessen erreicht werden. 

Hier kann Deutschland Einfluss nehmen, indem es Ordnung als kostensenkende und Sicherheit bietende Alternative zur Entgrenzung von Macht plausibel macht. Es kann darauf hinweisen, dass Rechtsverletzungen zu Instabilität führen und Eskalationsrisiken mit sich bringen. Es kann auf die Gefahr hinweisen, dass diese Risiken nicht mehr kalkuliert werden können, mit der Folge, dass dann der Preis für jede Entscheidung ins Unermessliche steigt. Dieses Bemühen zielt nicht auf Regelgehorsam, sondern auf Selbstbindung. 

Eine solche Rolle kann Deutschland übernehmen – nicht die eines Richters, sondern die eines Anbieters von Verfahren zur Entspannung. Deeskalationsmanagement, institutionalisierte Kommunikation und verlässliche Konsultationsformate mit dem Ziel einer Re-Normierung. Ordnung durch schrittweise Begrenzung von Unordnung. 

Die stabilisierende Rolle Deutschlands bestünde demnach nicht darin, Recht durchzusetzen, sondern darin, Räume offen zu halten und zu schaffen, in denen Recht wieder geschaffen und in denen ihm dann wieder Geltung verschafft werden kann. 

Ob ein solcher Ansatz ausreicht, ist offen. Sicher ist nur: Wo alle Großmächte das Recht relativieren, bleibt als Alternative zu einem Mitläufertum oder zur Selbstaufgabe nur noch die Ordnungsarbeit. Sie ist langsam, fragil und politisch wenig dankbar. Aber sie ist die einzige realistische Form von Stabilisierung unter den Bedingungen einer entgrenzten Machtpolitik. 

VIII. Rückkehr zur regelbasierten Weltordnung: Die Frage nach dem Preis 

Die Geschichte der internationalen Ordnung verlief nicht linear. Sie gleicht eher einem Pendel, das zwischen Phasen normativer Bindung und Phasen normativer Entgrenzung ausschlägt. Zeiten, in denen Regeln akzeptiert und Verfahren respektiert wurden, wechseln sich ab mit Perioden, in denen Macht das Recht verdrängte und Ausnahmezustände zur Normalität wurden. Diese Bewegung ist kein Zufall, sondern Ausdruck politischen Willens. 

Vor diesem Hintergrund erscheint die Rückkehr zu einer regelbasierten Weltordnung weniger als Frage nach dem Ob denn vielmehr als Frage nach dem Wann. Die entscheidende politische Frage lautet deshalb, wie viel Zerstörung auf dem Weg dorthin angerichtet wird. Historisch folgten Phasen normativer Bindung häufig auf extreme Erfahrungen der Entgrenzung – auf Kriege, Zusammenbrüche und irreversible Verluste (1919, 1945). Die großen Ordnungssysteme entstanden nicht aus Einsicht, sondern aus Trümmern. 

Gerade deshalb ist es politisch nicht gleichgültig, ob normative Erosion passiv hingenommen oder aktiv begrenzt wird. Denn je weiter das Pendel ausschlägt, desto härter schlägt es zurück – und umso größer die Verwüstung. 

In diesem Licht erscheint die Forderung nach Rechtsbindung als nüchterner Versuch einer Schadensbegrenzung. Sie zielt darauf ab, den Ausschlag des Pendels abzuflachen, wenn er schon nicht aufgehalten werden kann. 

IX. Westbindung neu denken 

Die Frage, vor der Deutschland heute steht, lautet nicht, ob es seine Westbindung aufgeben soll. Sie lautet, was Westbindung unter veränderten historischen Bedingungen bedeutet. Eine Westbindung, die sich in Loyalität erschöpft, verfehlt ihren eigenen Anspruch. Eine Westbindung hingegen, die sich an Recht, Institutionen und Selbstbegrenzung orientiert, bleibt ihrem Ursprung treu. 

Historisch war die Westbindung der Bundesrepublik keine Unterordnung unter eine Führungsmacht, sondern eine bewusste Entscheidung für Einbindung statt Sonderweg. Konrad Adenauer verstand sie als Sicherheits- und Zivilisierungsprojekt zugleich: Macht sollte nicht isoliert, sondern gebunden ausgeübt werden. Gerade darin lag ihre Legitimität. Sie beruhte auf der Erwartung, dass der Westen mehr sei als ein Interessenblock – nämlich eine Gemeinschaft, die ihre Macht rechtlich zügelt. 

Diese Voraussetzung ist heute fragiler geworden. Wo westliche Staaten zunehmend das Völkerrecht selektiv anwenden, relativieren und gar verletzen, gerät die Westbindung unter einen Rechtfertigungsdruck, dem mit bloßer Treue nicht zu begegnen ist. Wer Westbindung ernst nimmt, muss sie inhaltlich verteidigen, nicht nur organisatorisch aufrechterhalten. Das schließt Kritik ein – auch gegenüber Verbündeten. 

Westbindung neu zu denken heißt daher, sie als Verpflichtung zur Rechtsbindung zu begreifen. Deutschlands Rolle ist die eines Akteurs, der darauf beharrt, dass Macht ohne Recht nicht stabil, Bündnisse ohne Regeln nicht dauerhaft und Sicherheit ohne Selbstbegrenzung nicht zu haben sind. 

Eine solche Westbindung ist unbequemer als Gefolgschaft. Sie verlangt, Loyalität und Widerspruch nicht als Gegensätze zu behandeln. Sie riskiert Konflikte innerhalb des Bündnisses, um größere Konflikte außerhalb zu vermeiden. Und sie setzt darauf, dass auch die Mächtigen einsehen können, was nüchterne Betrachtung nahelegt: dass eine Welt ohne verbindliche Regeln niemandem gehört. 

Westbindung konsequent gedacht bedeutet damit nicht Distanz zum Westen, sondern Anspruch an ihn. Nicht Neutralität, sondern Parteilichkeit für das Recht. Nicht Abkehr von der Geschichte, sondern ihre Fortführung unter veränderten Bedingungen. Ob dieser Anspruch eingelöst werden kann, ist offen. Ihn nicht zu formulieren, hieße jedoch, den Verfall der Ordnung hinzunehmen – und damit eine Zukunft zu akzeptieren, in der der Jubel des Stärkeren stets nur von kurzer Dauer ist. 

Schluss 

Die Bundesrepublik Deutschland sollte – auch wenn dies unbequem ist – von ihren Bündnispartnern Rechtstreue einfordern, indem sie im Falle eines militärischen Alleingangs eines Partners Rechtfertigung verlangt. Wenn innerhalb der NATO auf Rechtfertigung verzichtet wird, wenn einer der Bündnispartner militärisch handelt, dann verliert die Rede von einer regelbasierten Ordnung ihren letzten Halt. Bündnistreue darf nicht zur Ausrede für Schweigen werden. Gerade weil Deutschland nicht über Durchsetzungsmacht verfügt, liegt seine Verantwortung darin, darauf zu bestehen, dass Macht sich erklärt, rechtfertigt und begrenzen lässt. Eine Welt, in der Verbündete nicht zur Wahrung des Rechts angehalten werden, hat keine stabile Ordnung. Dass diese Phase irgendwann von selbst wieder enden wird, ist zwar wahrscheinlich. Wie viel Porzellan bis dahin zerschlagen wird, ist jedoch eine politische Entscheidung. Westbindung neu zu denken heißt deshalb nicht, Gefolgschaft zu organisieren, sondern Verantwortung zu übernehmen – für eine Welt, in der auch die Starken einsehen, dass sie ein Interesse daran haben, sich an Regeln zu halten, weil die Alternative auch für sie teurer und gefährlicher wäre.

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