Nie wieder Macht ohne Kontrolle – auch nicht in Karlsruhe


Macht braucht Grenzen – auch in Karlsruhe. Ein Staatsrechtler rüttelt wach; und die Geschichte hat uns gelehrt: Wegschauen ist keine Option.

Lesezeit: 2 Minuten

Christoph Degenhart, emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Leipzig und ehemaliger Richter am sächsischen Verfassungsgerichtshof, ist überzeugt: Das Bundes­verfassungs­gericht zieht immer mehr Macht an sich und kehrt Grundrechte zusehends in Ermächtigungen für staatliche Eingriffe um.

In einem am 7.8.2025 veröffentlichten Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung warnt der emeritierte Staatsrechtler und ehemalige Verfassungsrichter Christoph Degenhart: Das Bundes­verfassungs­gericht erweitere "von Anfang an kontinuierlich" seine Gestaltungsmacht.  Es lasse sich "eine immer stärkere Tendenz beobachten, Grundrechte zusehends nicht nur als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat zu begreifen, sondern umgekehrt als Grundlage für staatliche Eingriffe in Grundrechte der Bürger".

Das klingt für Juristen vielleicht bekannt – doch eigentlich sollte das Bundesverfassungsgericht unbeugsamer Hüter unserer freiheitlich demokratischen Prinzipien sein. Als ich im Januar 2023 meinen Beitrag "Welche Bedeutung haben Grundrechte (nicht)?" in meinem Blog "Publikationen" verfasst habe, ging es mir genau um dieses Missverständnis: Grundrechte sind Abwehrrechte – sie schützen die Bürger vor dem Staat, sie schaffen keinen Handlungsspielraum für den Staat. Sie rechtfertigen keine staatlichen Eingriffe.

Wenn Degenhart nun sagt, "im Bestreben" des Bundesverfassungsgerichts "um perfektionierten Grundrechtsschutz lässt sich eine immer stärkere Tendenz beobachten, die Grundrechte zusehends nicht nur als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat zu begreifen, sondern umgekehrt als Grundlage für staatliche Eingriffe in Grundrechte der Bürger", dann entdecke ich darin eine Bestätigung dessen, vor dem ich gewarnt habe: Das Gericht übernimmt Gestaltungshoheit, die ihm nicht zusteht. 

Sowohl Degenharts Einschätzung als auch mein Blogbeitrag rufen zur Wachsamkeit auf: Der Staat braucht klare Trennlinien und das Bundes­verfassungsgericht muss seine Nase wieder in diejenigen Angelegenheiten stecken, die ihm vom Grundgesetz zugewiesen sind. Alles andere untergräbt das Fundament unserer freiheitlich demokratischen Ordnung.

Weitergehendes zum Thema Umkehrung der Bedeutung von Grundrechten lesen Sie in meinem Beitrag Lüth und kein Ende in meinem Blog Anwaltskurier

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