Wenn der Staat über Sprache in den Diskurs eingreift

Die Diskussion um die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks flammt immer wieder auf – mal wegen Gebührenfragen, mal wegen seiner Nähe zum Staat. Nun steht eine neue Facette im Raum: Mitarbeiter von ARD und ZDF werden von einer Organisation (NGO) sprachlich geschult, die aus Steuergeldern finanziert wird. 


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Diese Organisation zeigt Journalisten, wie sie "diskriminierungsfrei" berichten sollen. Das klingt zunächst wie harmlose Fortbildung klingt, ist aber verfassungsrechtlich hochbrisant. Wenn staatlich (mit)finanzierte Organisationen Journalistinnen und Journalisten „richtige“ Sprachmuster beibringen, dann kratzt das am Fundament unserer freiheitlichen Ordnung.


Nach Art. 20 Abs. 2 Grundgesetz geht alle Staatsgewalt vom Volke aus – nicht von Ministerien. Demokratie lebt davon, dass die öffentliche Meinungsbildung offen und plural erfolgt und nicht seitens des Staates manipuliert wird. Der Staat darf nicht lenkend oder prägend in diesen Kommunikationsprozess eingreifen.


Genau deshalb gilt für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk das Gebot der Staatsferne. Er soll informieren, nicht indoktrinieren; Vielfalt abbilden, nicht Haltung einüben. Wenn jedoch Organisationen, die vom Staat finanziert werden, in die journalistische Ausbildung hineinwirken und dort Deutungsrahmen („Framing“) vorgeben, dann verwischt diese Grenze gefährlich.


Sprache ist nie neutral – wer über Sprache herrscht, beeinflusst Denken. Und wer über staatliche Fördergelder bestimmt, welche Sprachmuster „erwünscht“ sind, betreibt letztlich Meinungspolitik durch die Hintertür. Das ist kein formaler Schönheitsfehler, sondern ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip.


Der Staat darf sich nicht Dritter bedienen, um das zu tun, was ihm unmittelbar verboten ist: die Steuerung des öffentlichen Diskurses. Wo journalistische Freiheit in betreutes Denken umschlägt, ist der demokratische Kompass verloren gegangen.

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