Zwischen völkerrechtlicher Pflicht und parlamentarischer Gewissensentscheidung
Damit bringt sie Bundestag und Bundesrat in eine schwierige Lage: Denn wenn diese den Gesetzentwurf beraten, werden die Änderungen völkerrechtlich für die Bundesrepublik Deutschland bereits verpflichtend sein. Die Abgeordneten haben also zwar formal eine freie Entscheidung, befinden sich aber in einem Dilemma. Ein „Nein“ der Abgeordneten würde Deutschland in Vertragsbruch stürzen – ein „Ja“ würde die Verpflichtungen der IGV innerstaatlich umsetzen, obwohl erhebliche Bedenken bestehen, dass die Anwendung dieses Gesetzes Bundesbürger in ihrem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verletzen könnte.
Mit der Umsetzung der IGV-Änderungen würden im Falle einer von der WHO ausgerufenen gesundheitlichen Notlage Maßnahmen legitimiert, die auch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verletzen könnten. Die IGV sehen ausdrücklich vor, dass Falschinformationen, die die öffentliche Gesundheit gefährden, bekämpft werden sollen – dies könnte etwa zu staatlichen Anordnungen zur Löschung von Inhalten oder zu Kommunikationskampagnen führen.
Gerade deshalb ist es wichtig, dass die Abgeordneten eine echte Wahl haben.
Die Bundesregierung kann bis zum 19. September 2025 fristwahrend Widerspruch einlegen und so Zeit gewinnen, damit Bundestag und Bundesrat die IGV-Änderungen ohne völkerrechtlichen Druck beraten können. Das würde sicherstellen, dass die Entscheidung über die Umsetzung wirklich frei und nach Abwägung aller Argumente getroffen wird – ein Kernanliegen unserer parlamentarischen Demokratie.
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